Heute ist die Telefonakquise gesetzlich verboten.
Aber es war einmal vor langer langer Zeit, da wurden viele Geschäfte und die Generierung neuer Aufträge noch per Telefon vorgenommen.
Die Telefonakquise war nicht nur bei Immobilienmaklern eine beliebte Werbemaßnahme, um neue Auftraggeber zu gewinnen. Auch Handwerksbetriebe und andere Gewerbetreibende stellten gern Arbeitnehmer/innen mit „angenehmer Telefonstimme“ ein. Aber man erhielt auch Anrufe, um Lotterielose zu erwerben oder an Gewinnspielen teilzunehmen. Gerade in letztgenannten Bereichen wurde die Rufnummer häufig unterdrückt und es gab keine Rückrufmöglichkeit für den Betroffenen. Manchmal ging es ja auch eigentlich nur darum, die Bankdaten der angerufenen Menschen zu erhalten.
Doch eines Tages war das Zeitalter der „Cold Calls“ vorbei
Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten.
Erste wichtige Neuerung: Das Gesetz enthält ein generelles Verbot, bei Werbeanrufen die Rufnummer zu unterdrücken.
Zweitens wird ausdrücklich klar gestellt, dass ein Telefonanruf nur dann zulässig ist, wenn der Verbraucher zeitlich VOR dem Werbeanruf ausdrücklich eingewilligt hat. Das bedeutet ganz unzweifelhaft, dass der Verbraucher bereits vorher ausdrücklich einem künftigen Werbeanruf zugestimmt haben muss.
Somit sind auch Werbeanrufe von Immobilienmaklern ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung ganz unzweifelhaft rechtswidrig und verboten. Das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit beträgt inzwischen bis zu 300.000 Euro.
Aber in der Praxis bleiben die Anrufe trotz dieser unmissverständlichen und klaren Regelung sowie der hohen Bußgeldandrohung nicht aus! Trotz alledem gibt es auch heute noch Unternehmen, die telefonische Akquise-Dienste anbieten und sogar Institutionen, die Seminare und Schulungen durchführen, damit man lernen kann, wie man den unerlaubten Anruf am besten formuliert.
Wenn Sie bei Google beispielsweise „Telefonakquise“ als Suchbegriff eingeben, erhalten Sie ein ähnliches Ergebnis wie hier abgebildet (196.000 Suchergebnisse!).
Immobilienmakler, die Mitarbeiter suchen und diese selbst in die Tätigkeiten einarbeiten, formulieren das dann ganz offiziell z.B. so:
„…arbeiten Sie mit einem Immobilienprofi bei der Telefonakquise, Kundenbetreuung, Objektaufnahme, Besichtigungen etc. zusammen.“
Schwarzes Schaf
Unglaublich, aber leider wahr. Wozu sind denn Gesetze da?
Was kann man gegen unerlaubte Werbeanrufe tun?
Diese Ordnungswidrigkeiten werden von der Bundesnetzagentur in Meschede verfolgt. Sie können sich direkt online beschweren oder auf der Homepage der Bundesnetzagentur ein Beschwerdeformular herunterladen. Sie erhalten dort auch ein Themenblatt mit weiteren Hinweisen.