Geplante Gesetzesänderungen 2013

Ein Artikel über im Jahr 2013 geplante Gesetzesänderungen für Immobilienmakler und Immobilienverwalter. Was geplant war und was letztendlich daraus geworden ist.

Die Vereinbarung für die schwarz / rote Koalition ist unterzeichnet und die SPD-Basis hat inzwischen zugestimmt. Die Änderung vieler Gesetze ist in Planung.

Auch für den Bereich Immobilienmakler und Immobilienverwalter soll es Gesetzesänderungen geben, wie es der Seite 115 der Koalitionsvereinbarung zu entnehmen ist:

„Für Maklerleistungen wollen wir klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und ebenso Qualitätssicherung erreichen. Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt. Wir wollen im Maklerrecht Anreize für eine bessere Beratung des Verbrauchers beim Immobilienerwerb schaffen. Hierzu streben wir als weitere Option des Verbrauchers eine erfolgsunabhängige Honorierung entsprechend dem Beratungsaufwand an. Zudem wollen wir einen Sachkundenachweis einführen und Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe übertragen. Wir werden berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler verankern.“


Koalitionsvertrag von 2013 (Seite 115)

Inhaltsverzeichnis

Konsequenzen bei Umsetzung:

Wenn es zur Umsetzung kommt, wird das in der Praxis folgende Konsequenzen haben:

1. Wenn ein Sachkundenachweis eingeführt wird und damit Qualitätsanforderungen an den Beruf des Immobilienmaklers gestellt werden, wird künftig nicht mehr nahezu jeder makeln können. Das ist sehr erfreulich und wird möglicherweise die Zahl der „schwarzen Schafe“ verringern.
2. Die Verabschiedung des „Bestellerprinzipes“ für Mietwohnungen ist schon längere Zeit in der Diskussion. Wir vertreten die Auffassung, dass der Vermieter den größeren Vorteil an der Beauftragung eines Immobilienmaklers hat, weil ihm ein solventer Mieter präsentiert wird, von dem er hoffentlich lange profitiert.

In vielen Orten waren die Mieter in der Zwangslage, neben der Mietkaution auch noch eine Maklergebühr zahlen zu müssen, damit sie überhaupt eine Wohnung bekommen konnten. Auch wenn die Vermittlung von Mietimmobilien nur einen geringen Teil unseres Geschäftsfeldes einnimmt, haben wir bereits in der Vergangenheit lediglich Mietangebote ohne Mieterprovision angeboten und werden das natürlich auch in Zukunft beibehalten.Allerdings wird das Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien vorerst nicht zum Tragen kommen, obwohl es in diesem Bereich die Höhe der tatsächlichen Provisionen überschaubarer machen würde. In der Praxis werden häufig Verkäufer- und Käuferprovisionen verlangt, so dass nicht ersichtlich ist, welche Gesamtprovision sich für die Leistung ergibt und ob die Summe noch verhältnismäßig ist. Wir bieten heute schon einige Immobilien ohne zusätzliche Käuferprovision an und werden uns darum bemühen, diesen Anteil künftig zu erhöhen.
2. Die Einführung einer Pflichtversicherung für Immobilienverwalter ist im Interesse der Verbraucher durchaus zu begrüßen. Gerade Verwalter verfügen über hohe Geldbeträge, wie z.B. Investitionsrücklagen von Eigentümergemeinschaften. LichtWelt-Immo ist bereits auf freiwilliger Basis entsprechend versichert, so dass sich dadurch für uns keine Änderung ergibt.
4, Die kostenpflichtige Beratung durch einen Immobilienmakler ist sicherlich eine Option für den ein oder anderen Immobilienverkäufer, der zwar keinen Makler mit der Vermittlung beauftragen, aber dennoch professionelle Tipps einholen möchte.

Es bleibt abzuwarten, wann eine Umsetzung der Koalitionsvereinbarung in dieser Hinsicht erfolgt und wie die neuen Vorschriften dann genau aussehen.

Update 20. März 2013

Die Diskussionen um geplante Gesetzesänderungen haben inzwischen auch zu globalen Diffarmierungen von Immobilienmaklern durch Journalisten geführt. Der Bundesvorstand des BVFI, Herr Jürgen Engelberth, hat dazu am heutigen Tag einen offenen Brief verfasst.

Update 01. Oktober 2014

Bislang hat es keine neuen gesetzlichen Regelungen gegeben, aber wir wissen nun, welches wohl das erste Gesetz werden wird. Heute hat die Bundesregierung den heiß umstrittenen Gesetzentwurf zur Regelung der Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips beschlossen. Die „Verbände“ reagieren mit Androhungen von Verfassungsklagen oder Urabstimmungen zum „Streik“, über dessen Sinn und Zweck man wahrlich streiten kann.

Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass insbesondere das für uns relevante Bestellerprinzip im Jahr 2015 Gesetz wird – allerdings zunächst nur für Miet-Wohnraum.

Bezogen auf Kauf-Immobilien arbeitet der Berliner Senat bereit seit Juli 2014 an einer einzubringenden Bundesratsinitiative, welche die Vergütung von Maklern insgesamt neu regeln und das Bestellerprinzip auch bei Immobilienverkäufen vorsehen soll.

Hier mehr zum Bestellerprinzip.

Update Oktober 2017

Jahre später hat man sich entgegen der ursprünglichen Planungen gegen einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Makler und Verwalter entschieden. Es gibt lediglich eine Erlaubnispflicht für Immobilienverwalter ab 01. August 2018 sowie eine Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter, die innerhalb von 3 Jahren erfüllt sein muss.

Dies bedeutet im Klartext:

  • unveränderte Gewerbeerlaubnisse für Makler ohne Sachkundenachweis (sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt werden),
  • ebenfalls Gewerbeerlaubnisse für Verwalter ohne Sachkundenachweis und
  • eine Tätigkeit über jeweils maximal 3 Jahre wäre auch ohne Fortbildung möglich.

Beurteilen Sie selbst, ob mit diesen Maßnahmen „schwarze Schafe“ in unserer Branche verhindert werden…

Der Artikel verdeutlicht jedenfalls, wie sich geplante Gesetzesänderungen über Jahre entwickeln.

Mehr über diese Gesetzesänderungen können Sie in unserem Fachartikel zu den Gesetzesänderungen in 2018 lesen.


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