Am 01. August 2018 gab es neue Vorschriften. Es trat das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler in Kraft…
…und es wird weiterhin kein Sachkundenachweis als Voraussetzung für die Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung verlangt!
Gewerbeerlaubnis für Verwalter
Es gibt neue Regeln für Immobilienverwalter. Bislang musste die Tätigkeit nur angezeigt werden – nun besteht eine Erlaubnispflicht!
Gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien (WEG-Verwalter und Mietverwalter) müssen ab 01.08.2018 über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung verfügen. Für bereits tätige Immobilienverwalter gibt es eine Übergangsfrist von 6 Monaten, diese müssen spätestens am 01.03.2019 eine Gewerbeerlaubnis haben.
Eine der Voraussetzungen für diese Erlaubnis ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Weiterbildungspflicht statt Sachkundenachweis
Weiterhin besteht nach den neuen Vorschriften die Verpflichtung, zukünftig Fortbildungen im Umfang von jeweils 20 Stunden innerhalb von drei Jahren nachzuweisen. Diese Weiterbildungspflicht gilt übrigens auch für Immobilienmakler.
Damit ist der ursprünglich vorgesehen Sachkundenachweis als Voraussetzung für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis nicht realisiert worden.
Der Gesetzgeber ist der Auffassung, dass mit der Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung sichergestellt werde, dass Verwalter und Makler über die für die Berufsausübung erforderliche Sachkenntnis verfügen und das erforderliche Fachwissen aktuell halten.
Die Verbände halten aber an der Forderung des Sachkundenachweises fest und werden auch künftig darauf drängen, dass der Nachweis der Sachkunde für Verwalter und Immobilienmakler Voraussetzung für die Erteilung der erforderlichen Gewerbeerlaubnis wird.
Ob sie sich diese Forderungen als neue Vorschriften durchsetzen können, bleibt aber abzuwarten. Der lange Zeitraum, der zwischen dem Koalitionsvertrag 2013 und der Umsetzung dieses nun vorliegenden Gesetzes liegt, lässt nur wenig Hoffnung aufkommen.
Neue Vorschriften – unser Fazit:
Übrigens hat LichtWelt-Immo den Tätigkeitsbereich der Immobilienverwaltung mit Bedauern Ende des Jahres 2018 eingestellt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben ist es nicht mehr möglich, wirtschaftlich zu arbeiten. Bei nur wenigen verwalteten Einheiten lässt sich der zusätzliche Zeit- und Kostenaufwand leider nicht amortisieren.
Wir haben inzwischen auch schon von etlichen kleinen Verwaltungen gehört, die ihre Tätigkeit aufgegeben haben. Sehr wahrscheinlich werden letztendlich nur noch die großen Verwaltungsunternehmen bestehen bleiben (können).
Die großen Verwaltungen geben häufig eine recht hohe Mindestanzahl an zu verwaltenden Einheiten für neue Aufträge vor. Somit werden die kleineren Eigentümergemeinschaften oder auch Eigentümer mit kleineren Mehrfamilienhäusern zunehmend Schwierigkeiten bei der Verwaltersuche bekommen.