Die finanzierende Stelle verlangt eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen und Hypothekendarlehen vorzeitig abgelöst werden .
Die Bank und/oder Bausparkasse ist nämlich im Regelfall berechtigt, von Ihnen eine Entschädigung dafür zu verlangen, dass Sie in der ursprünglich vereinbarten Restlaufzeit des Darlehens keine Zinsen mehr zahlen werden.
Dafür verlangt man einen Ausgleich, der Vorfälligkeitsentschädigung oder Zinsausfallentschädigung genannt wird. Es handelt sich häufig um nicht unbeträchtliche Summen.
Allerdings gibt es diesbezüglich zwei wichtige Punkte zu beachten:
Die Stiftung Warentest hat festgestellt, dass viele Banken eine zu hohe Entschädigung verlangen. Zum Download angeboten wird dort auch eine Excel-Tabelle, mit der man die Berechnungen seines Finanzinstitutes überprüfen kann. |
Darüber hinaus kommt unter Umständen der sogenannte „Widerrufs-Joker“ zum Tragen, der Ihnen eine Rückzahlung des Darlehens (auch zum Zwecke einer günstigeren Umschuldung) ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ermöglichen könnte. Wie inzwischen festgestellt wurde, haben viele Banken in der Vergangenheit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in die Verträge eingearbeitet. In einem solchen Fall hätte die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen und der Widerruf des Vertrages könnte auch nach Jahren noch erklärt werden. Mehr darüber finden Sie bei der Verbraucherzentrale Hamburg, welche die rechtlichen Hintergründe in diesem Dokument zusammengefasst hat.Manchmal werden auch deshalb zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt, weil bei der Berechnung ein Sondertilgungsrecht nicht entsprechend einbezogen wurde. |
Die Regierung will etwas gegen das „ewig“ dauernde Widerrufsrecht tun und arbeitet an einem entsprechenden Gesetzentwurf (Mai 2015).
Möglicherweise kann damit gerechnet werden, dass bereits im Juni 2016 das Widerrufsrecht für eine Vielzahl der Kreditverträge erlöschen wird.
Zur korrekten Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung bedarf es der Hilfe einer Verbraucherzentrale oder eines Juristen. Das können wir leider nicht direkt für Sie erledigen.
LichtWelt-Immo kann Ihnen zur Vorfälligkeitsentschädigung folgenden Service anbieten:
Ein Wolfenbütteler Rechtsanwalt und Notar ist bereit, Ihren Vertrag auf die Rechtmäßigkeit der Widerrufsbelehrung zu überprüfen. Für diesen Fall wird eine Stundensatzvereinbarung von 150 Euro / Stunde (einschließlich 19 % Umsatzsteuer) abgeschlossen. Eine Bearbeitungszeit von einer Stunde ist zur Durchführung dieser Prüfung ausreichend.
Praktisches Verfahren: Sie händigen uns Ihre Vertragsunterlagen für den Rechtsanwalt aus, unterschreiben einen Auftrag für den Rechtsanwalt und erhalten nach Prüfung Ihre Vertragsunterlagen mit dem Ergebnis der Überprüfung und einer Rechnung über 150 Euro vom Anwalt zurück.
An LichtWelt-Immo ist dafür kein Geld zu zahlen und die Weitergabe Ihrer Unterlagen an den Rechtsanwalt ist kostenlos für Sie!
Aktueller Stand:
* Aktuell ist es so, dass das Widerrufsrecht bei Verträgen, die seit dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, inzwischen tatsächlich erloschen ist und zwar auch, wenn eine fehlerhafte Belehrung erteilt wurde. |
* Auch Verträge mit einer fehlerhaften Belehrung, die zwischen dem 2. November 2002 und 10. Juni 2010 geschlossen wurden, können nun nicht mehr widerrufen werden. |
* Lediglich für Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie am 21. März 2016 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht. |