Ja sicher – Sie haben doch bestimmt schon mal etwas vom Geldwäschegesetz gehört. Und wenn es nur bei Ihrer Bank gewesen ist, die aufgrund dieses Gesetzes die Vorlage eines Personalausweises von Ihnen verlangt hat.
Unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft illegaler Einnahmen. Das Geldwäschegesetz hat aber nicht nur das Ziel Geldwäsche zu präventieren, sondern auch die Finanzierung des Terrorismus zu verhindern.
Der Gesetzgeber gibt auch Immobilienmaklern eine Identifizierungspflicht der Vertragspartner auf und zwar bereits vor Begründung einer Geschäftsbeziehung, spätestens jedoch mit Abschluss des Maklervertrages mit dem Kaufinteressenten. Doch nicht nur das – in bestimmten Fällen ist der Immobilienmakler auch von sich aus zur Erstattung einer Anzeige beim Bundeskriminalamt verpflichtet.
Bei Zuwiderhandlung drohen den Immobilienmaklern hohe Strafen nach dem Geldwäschegesetz
Auch LichtWelt-Immo ist deshalb nach dem Geldwäschegesetz natürlich angehalten, die vorgeschriebene Identifizierung und Information in einem frühen Stadium von Ihnen zu verlangen. Hierfür bitten wir um Verständnis, zumal uns eine Tätigkeit unter Beachtung und Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen ohnehin ein bedeutsames Anliegen ist.
Welche Daten erhoben werden müssen…
Es geht dabei unter anderem um die Dokumentation folgender Daten:
- Name (Nachname und mindestens ein Vorname)
- Geburtsort und Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift (kein Postfach)
- Art des Ausweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Ausweisnummer
- Ausstellende Behörde
Weiterhin sind Informationen über den Geschäftszweck einzuholen und zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Seit 01. Januar 2020 ist die gesetzliche Definition des Immobilienmaklers im Geldwäschegesetz erweitert worden. Nun sind auch Mietmakler in den Fällen zur Identifizierung verpflichtet, in denen es um eine Pacht oder Miete von mindestens 10.000 Euro geht.
Aber – wer nichts zu verbergen hat, wird auch kein Problem mit den Vorschriften des Geldwäschegesetzes haben.
Weitergehende Informationen
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- Bayrisches Staatsministerium des Innern
- Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe