Informationen zum Bestellerprinzip oder wer die Musik bestellt…
Bei der Vermietung von Immobilien…
…ist das Bestellerprinzip bereits am 01. Juni 2015 in Kraft getreten.
Es ist geregelt, dass die Maklerprovision künftig von dem gezahlt werden soll, der den Auftrag erteilt hat, frei nach dem Motto „Wer die Musik bestellt hat, soll sie auch bezahlen“.
Wenn ein Vermieter den Makler mit der Vermittlung der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses beauftragt, so zahlt der Vermieter auch die Provision. Beauftragt dagegen ein Mietinteressent den Makler mit der Suche nach einer Mietimmobilie, so zahlt im Erfolgsfall der Mieter die Provision.
Für das Team von LichtWelt-Immo hat sich dadurch nichts geändert, weil unsere besondere Geschäftsphilosophie noch nie eine Provisionszahlung des Mieters vorgesehen hat, wenn wir den Vermittlungsauftrag vom Vermieter erhalten haben.
Bereits seit Anfang des Jahres 2014 sind wir zudem bestrebt, das Angebot an Kaufimmobilien zu erhöhen, die für den Käufer provisionsfrei sind.
Als ich diesen Artikel über das damals zu erwartende Gesetz mit dieser Regelung im Jahr 2015 schrieb, endete der Beitrag mit dem Satz: „Bleibt abzuwarten, wann diese Regelung auch für die Verkaufsimmobilien eingeführt werden wird! “ – seit 2019 ist es aktuell in der Diskussion.
Beim Verkauf von Immobilien…
Im Jahr 2019 brodelte nun die Diskussion um das Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien. Der IVD sammelte Unterschriften gegen die Einführung des Bestellerprinzips. In den Foren wurden Makler aufgefordert, sich persönlich an Ihre Bundestagsabgeordneten zu wenden usw.
Auch von der grundsätzlichen Regelung des Bestellerprinzipes wäre LichtWelt-Immo nicht sonderlich betroffen. Bei einem erheblichen Anteil unserer Kaufangebote wird die Courtage bereits vom auftraggebenden Verkäufer gezahlt. Das Angebot ist für Käufer dann provisionsfrei.
Es gab allerdings einen wichtigen Haken, der insbesondere die Verkäufer von Immobilien mit geringerem Verkaufspreis treffen würde. Wäre es zu einer Deckelung der Maklerprovison auf 1,68 Prozent netto gekommen, wäre wohl kaum ein Makler in der Lage, günstige Immobilien auch nur halbwegs kostendeckend zu vermarkten.
Inzwischen scheint die Diskussion um das Bestellerprinzip aber komplett beendet zu sein. Es gibt aktuell einen Gesetzentwurf, der im Ergebnis eine Kostenteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer vorsieht. Grundlage dieser Überlegung ist wohl auch, dass der Makler die Interessen beider Parteien vertreten soll.
Was konkret daraus geworden ist, lesen Sie in diesem Artikel.
LichtWelt-Immo hat eine ehrliche Beratung schon immer völlig losgelöst von der Frage gesehen, wer letztlich die Provision zahlen wird! Das bestätigen auch die vorliegenden Erfahrungsberichte von Kaufinteressenten und Käufern, die eine Immobilie ohne Käuferprovision erworben haben.