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Vermittlung Ihres Hauses und den Energieausweis kostenlos
Bei der Vermittlung Ihres Hauses kümmern wir uns um den Energieausweis kostenlos für Sie. Für die meisten Häuser ist ein Energieausweis nämlich gesetzlich vorgeschrieben.
Es entstehen Ihnen keine Kosten für den Energieausweis! Wir kommen für die anfallenden Kosten auf – für Sie ist der Energieausweis kostenlos inklusive.
Wohnungseigentümer können jedoch nicht von sich aus einen Energieausweis erstellen lassen, weil der Ausweis für das ganze Gebäude erstellt wird. Die Beschaffung obliegt der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (Kostentragung durch die Gemeinschaft).
Wenn Sie uns mit der Vermittlung des Verkaufs Ihrer Eigentumswohnung beauftragen, wenden wir uns direkt an die Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung und lassen uns den Energieausweis übersenden.
Weitere Informationen:
Falls ein Energieausweis bereits vorhanden ist, sind bestimmte Pflichtangaben für ein Inserat vorgeschrieben. Sie müssen die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis), Wert des Energiebedarfs oder -verbrauchs, den wesentliche Energieträger für die Heizung, Baujahr und Energieeffizienzklasse angeben.
Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen muss der Ausweis spätestens bei der ersten Besichtigung der Immobilie vorliegen. Dies gilt für Verkäufer und Immobilienmakler.
Denkmalgeschützte Immobilien sind von der Ausweispflicht befreit – unter Umständen auch Ferienhäuser, die nur begrenzt bewohnt sind
Seit dem 01.11.2020 sind Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhaus gesetzlich verpflichtet, ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einem Energieberater zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch kostenlos angeboten wird. Weitere Informationen finden Sie in unserem Fachartikel zu dieser Thematik.