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Erfahren Sie hier detailliert, was eine „etwas andere“ Philosophie konkret bedeutet:
An verschiedenen Stellen unserer Webseite ist ohne weitere Begründung davon die Rede, dass wir „etwas anders“ sind bzw. eine “etwas andere” Geschäftsphilosophie leben. An dieser Stelle möchten wir Ihnen nun detailliert aufzuzeigen, weshalb dies so ist.
Unsere Arbeitsweise ist tatsächlich eine „etwas andere“, denn bei uns gibt es…
- …keine verbotene Telefonakquise!
- …keine „Knebelverträge“ (Alleinaufträge, die Ihnen die Option nehmen, selbst verkaufen zu können)!
- …keine zeitliche Bindung und auch keine Verlängerungsklauseln!
- …keinen Ausschluss eigener Vermittlungsbemühungen des Verkäufers!
- …keine Doppeltätigkeit für Verkäufer und Käufer
- …keine Vorauszahlungen (Provision nur bei erfolgreicher Vermittlung)
- …keine AGB mit kleingedruckten Haken!
- …keine Angebote ohne Einverständnis des Verkäufers (also auch keine Kopien von Privatanzeigen)!
- …keine kostenpflichtige Marktwertermittlung!
- …kein Verbergen uns bekannter Mängel, Klartext bereits im ausführlichen Exposé
- …keine Besichtigung ohne intensives Vorgespräch!
- …keine Massenbesichtigungen!
- …kein Bedrängen oder Unterdrucksetzen von Interessenten!
- …keine strittige Reservierungsgebühr!
- …keine Zeitverluste, wir handeln zügig für Sie, auch wenn etwas angepasst werden soll!
- …keine Verweigerung von Gemeinschaftsgeschäften mit seriösen Partnern!
- …keine hohen Provisionsforderungen, die in keinem Verhältnis zur Arbeitsleistung stehen! (faire Provision nach voraussichtl. Aufwand)
- …keine fünfstellige Rechnung bei Kaufpreisen bis zu 1 Million Euro! (maximal eine Pauschale von 9.996 Euro einschl. USt)
- …keine Provisionszahlung für Vermittlungsaufträge vor Eingang des Kaufpreises!
- …keine rechtlich problematischen Vereinbarungen wie z.B. prozentualer Aufwendungsersatz!
- …keine Eigenwerbung mit fragwürdigen oder gar gekauften Bewertungen!
- …keine erfundenen Suchanzeigen, um Aufträge zu erhalten!
- …keinen Büroschluss am Nachmittag oder zum Wochenende!
Der Energieausweis ist inklusive
Wenn Sie uns mit der Vermittlung eines Hauses beauftragen, für das ein Energieausweis benötigt wird, ist die Beschaffung kostenlos für Sie!
Fair & transparent
Manche Mitbewerber stellen als etwas ganz Besonderes heraus, dass Sie die Provision erst nach Vertragsabschluss zahlen müssen. Das ist aber eine gesetzlich geregelte Selbstverständlichkeit, denn nach § 652 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und § 2 Wohnraumvermittlungsgesetz (WoVermG) entsteht der Anspruch auf die Provisionszahlung, sobald ein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist.
Etwas Besonderes sind nur Makler, die im Vorfeld eine Vorauszahlung für die Ausarbeitung des Exposés etc. verlangen. Solche Regelungen sind rechtswidrig – Vorsicht! Ein Makler arbeitet immer erst in die „roten Zahlen“ und kann diese grundsätzlich nur bei erfolgreicher Vermittlung (also nach Abschluss eines Vertrages) ausgleichen.
Übrigens gab es bei LichtWelt-Immo auch vor Einführung des „Bestellerprinzips“ keine Vermietungsangebote mit Mieterprovision! Zahlreiche Kaufangebote waren bereits seit langer Zeit bei uns für den Käufer provisionsfrei, eigentlich ein Vorgriff auf das vom Gesetzgeber zunächst angedachte Bestellerprinzip auch für Immobilien zum Kauf.
Wir legen besonderen Wert auf…
- …eine persönliche Vorstellung der einzelnen Makler/innen
- …individuelle Betreuung und Berücksichtigung Ihrer Wünsche
- …eine ganzheitliche Rundum-Betreuung
- …einen umfangreichen Haftpflichtversicherungsschutz (einschl. Vermögensschäden), obwohl eine gesetzliche Versicherungspflicht nicht besteht
Umfangreiche Informationen rund um den Erwerb und den Verkauf von Immobilien finden Sie bei uns bereits auf dieser Webseite!
Sofern Ihnen unsere „etwas andere“ Philosophie zusagt, sollten wir uns persönlich kennen lernen. Vielleicht sind wir ja das richtige Unternehmen, das sich um den Verkauf Ihrer Immobilie kümmern wird…